Gerichtshof der Europäischen Union – Erfolg für HRI und Partner…

Gerichtshof der Europäischen Union. Fall C-571/10, Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer), 24.04.2012.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern mit langer Aufenthaltserlaubnis im Bereich der von den öffentlichen Behörden gewährten sozialen Leistungen und dem sozialen Schutz kein Unterschied gemacht werden darf.
Human Rights International (HRI) und seine Partner haben erreicht, dass Sozialleistungen gerechter zugeteilt werden.

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